Beim Übergang vom jugendlichen Mitglied zum Vollmitglied wird die zum Zeitpunkt des Eintritts gültige Investitionsumlage unter Berücksichtigung der vorhergehenden Mitgliedsdauer wie folgt fällig. Mitgliedsdauer:
>5 Jahre = 50%
jedes weitere Jahr -10%
nach 10 Jahren Jugendmitgliedschaft entfällt die Investitionsumlage